Allgemeine Geschäfts­bedingungen

1. Anwendungsbereich.

Diese Auftragsbedingungen sind integ-raler Bestandteil eines Vertrags (“Vertrag”) zwischen der VERSO GmbH (Anbieter und hier „Verso” genannt) und einem Kunden (“Kun-de”) über die Bereitstellung der Verso Plattform sowie, falls verein-bart, Support- und andere Dienstleistungen.

2. Bereitstellung der Verso Plattform.

Verso stellt dem Kunden einen Zugang zur Nutzung der Verso Plattform bereit. Der Kunde ist berechtigt, die Verso Plattform bei seinen internen Abläufen zu nutzen. Der Kunde trägt die Kosten für den Kauf und die Wartung von seinen Geräten, Anschlüssen und Software, die zur Nutzung der Verso Plattform erforderlich sind.

Die Verso Plattform steht 24 Stunden am Tag und 365 Tage pro Jahr mit einer Verfügbarkeit von mindestens 97% im Jahresmittel (nach-folgend „Service Level“) zur Nutzung bereit. Verso ist nicht für Aus-fallzeiten verantwortlich, in denen die Verso Plattform aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Verso liegen (z. B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter u. a.), nicht zu erreichen ist. Solche Ausfallzeiten werden nicht auf das Service Level angerechnet. Der Anspruch des Kunden auf Nutzung der Verso Plattform besteht zudem nur im Rahmen des aktuellen Stands der Technik. Insoweit kann es erforderlich sein, dass Verso Leistun-gen zeitweise beschränkt, etwa im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit des Systems, die Integrität der Server oder zur Durch-führung technischer Maßnahmen im Interesse einer ordnungsgemä-ßen Leistungserbringung. Soweit möglich, wird Verso selbstverständ-lich Rücksicht auf die berechtigten Interessen des Kunden nehmen und deshalb beispielsweise geplante längere Wartungsarbeiten grundsätzlich vorab per E-Mail ankündigen.

3. Support- und andere Dienstleistungen.

Verso bietet dem Kunden Support bei der Nutzung der Verso Plattform, soweit dies in dem Vertrag vorgesehen ist. Ebenso stellt Verso dem Kunden ggf. gemäß einer weiteren Vereinbarung Implementierungsarbeiten, Schulungen und andere in Verbindung mit der Verso Plattform ste-hende Dienstleistungen bereit.

4. Zulässige Nutzung der Verso Plattform.

Die Mitarbeiter des Kunden und andere für ihn handelnden Personen sind berechtigt, die Verso Plattform während der Laufzeit des Vertrags für den Ge-schäftsbetrieb des Kunden zu nutzen. Sie sind außerdem berechtigt, alle Materialien, die auf Basis von Inhalten des Kunden erstellt wurden, auch nach Beendigung des Vertrags zu nutzen. Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne entsprechende schriftliche Vereinbarung mit Verso die Verso Plattform bzw. die Zugangsdaten zur Verso Platt-form an Dritte weiterzuverkaufen oder anderweitig zu vertreiben bzw. weiterzugeben.

5. Zulässige Benutzer.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine Mitarbeiter und andere für ihn handelnde Personen die Verso Plattform nur gemäß dem Vertrag und, sobald diese besteht und dem Kunden vorliegt, der schriftlichen Bedienungsanleitungen nutzen. Der Kunde muss den Anbieter sofort benachrichtigen, wenn der begrün-dete Verdacht besteht, dass eine unbefugte Drittpartei Zugriff auf die Verso Plattform haben könnte.

6. Datensicherung und Wiederherstellung.

Gemäß den in der Leistungsbeschreibung festgelegten Bedingungen und Verfahren erstellt Verso Sicherungskopien des auf der Verso Plattform gespei-cherten Inhalts des Kunden. Sollte der Inhalt des Kunden durch Hand-lungen des Kunden vernichtet oder verändert werden und der Kunde von Verso verlangen, den vorherigen Inhalt wiederherzustellen, hat Verso das Recht, dem Kunden die Kosten für die Wiederherstellung des Inhalts in Rechnungen zu stellen.

7. Änderungen der Verso Plattform.

Verso ist berechtigt, die Verso Plattform weiterzuentwickeln und zu verändern. Bei einer wesentlichen Veränderung der bestehenden Funktionen wird Verso den Kunden vorab informieren. Dringende Korrekturen wie z. B. Sicherheitsupdates erfordern jedoch keine Vorankündigung.

8. Preise und Zahlungsbedingungen.

Die Preise der Lizenzen für die Verso Plattform sowie die Zahlungsbedingungen sind in dem Vertrag oder ggf. dem Angebot festgelegt. Die Preise für Implemen-tierungsarbeiten, Schulungen und andere Dienstleistungen bestim-men sich nach der zum Zeitpunkt der Vereinbarung solcher Services gültigen Preisliste von Verso.

Verso kann die Preise zu jedem Jahrestag des Inkrafttretens der Vereinbarung anpassen, wenn er den Kunden mindestens drei Mona-te vor Wirksamwerden der Preisänderung schriftlich darüber in Kenntnis setzt;

in diesem Fall kann der Kunde den Vertrag bei Einhaltung einer Frist von dreißig Tagen schriftlich kündigen, falls er die Preisänderung nicht akzeptiert. Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden alle Preise in Euro ausgewiesen und in Rechnung gestellt. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und sonstiger Abgaben. Der Verzugszins beträgt 12% p.a.

9. Datenschutz und Vertraulichkeit.

Jede Partei trägt für die Einhaltung aller geltenden Datenschutzgesetze jeweils für sich die Verantwortung. Jede Partei behandelt vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich, darf diese zu keinem Zeit-punkt an Dritte weitergeben und nicht für ungenehmigte Zwecke nutzen. Diese Vertraulichkeitspflichten bleiben auch nach Beendigung des Vertrags bestehen.

10. Gewerbliche Schutzrechte.

Alle gewerblichen Schutzrechte an dem Inhalt, der vom Kunden selbst oder in dessen Auftrag auf die Verso Plattform hochgeladen wird, bleiben das ausschließliche Eigen-tum des Kunden oder seines Lizenzgebers. Verso darf den Inhalt ausschließlich für den Zweck des Vertrags verwenden. Der Kunde ist für den Inhalt verantwortlich und muss sicherstellen, dass durch den Inhalt keine Rechte von Dritten verletzt oder gegen geltende Geset-ze verstoßen wird. Alle gewerblichen Schutzrechte im Zusammen-hang mit der Bereitstellung der Verso Plattform, einschließlich aller Verbesserungsvorschläge des Kunden, bleiben das ausschließliche Eigentum von Verso oder seines Lizenzgebers.

11. Verletzung gewerblicher Schutzrechte.

Verso stellt den Kunden auf eigene Kosten von Ansprüchen gegen den Kunden frei, die gegen den Kunden mit der Behauptung erhoben werden, dass die Nutzung der Verso Plattform (nicht: der vom Kunden hochgeladene Inhalt) Urheberrechte von Dritten am Sitz des Kunden verletze, sofern der Kunde Verso umgehend schriftlich über den jeweiligen Anspruch in Kenntnis setzt, Verso erlaubt, sich gegen den Anspruch zu verteidigen oder einen Vergleich abzuschließen, und nach Anfrage von Verso auf Versos Kosten jegliche Informationen, Hilfestellungen und erforderlichen Berechtigungen bereitstellt. Wenn der Kunde entsprechend gehandelt hat, ersetzt Verso dem Kunden den Scha-densersatz, den der Kunde dem Dritten aufgrund Urteil oder Ver-gleich zahlen muss. Sollte Verso Grund zur Annahme haben, dass die Verso Plattform gewerbliche Schutzrechte von Dritten verletzt, wird Verso auf eigene Kosten entweder Rechte erwerben, die dem Kunden die weitere Nutzung der Verso Plattform ermöglichen, oder die Verso Plattform so modifizieren, dass sie keine Rechte mehr verletzt, gleichzeitig aber die mit dem Kunden vereinbarten Spezifikationen beachtet. Sollten diese Optionen nicht zumutbar sein, kann Verso den Vertrag kündigen und den Kunden gemäß den Regelungen im Vertrag entschädigen. Verso haftet jedoch nicht bzw. ist nicht zur Freistellung bzw. Änderung verpflichtet, wenn der Anspruch von einer Gesellschaft geltend gemacht wird, die zur gleichen Unterneh-mensgruppe wie der Kunde gehört, oder aufgrund einer Nutzung der Verso Plattform entsteht, die im Widerspruch zu den Anweisungen in der Bedienungsanleitung steht. Dem Kunden stehen im Falle einer Verletzung von gewerblichen Schutzrechten nur die in dieser Ziffer bezeichneten Rechtsbehelfe zur Verfügung.

12. Keine Verantwortlichkeit für Inhalte.

Verso übernimmt keinerlei Verantwortung für die von Usern seiner Kunden auf die Verso-Plattform gestellten Inhalte. Insbesondere gewährleistet Verso nicht, dass solche Inhalte wahr sind, einen bestimmten Zweck erfüllen oder ihm dienen können.

13. Keine Garantie.

Verso übernimmt keinerlei ausdrückliche oder implizite Garantie für die Verso Plattform.

14. Gewährleistung.

Sofern die Parteien keine separate Leis-tungsvereinbarung abgeschlossen haben, wird die Verso Plattform „wie gesehen“ und „nach Verfügbarkeit“ bereitgestellt. Eine Gewähr-leistung hinsichtlich der Erreichung eines vom Kunden bezweckten wirtschaftlichen Erfolgs ist ausgeschlossen.

Eine Einschränkung der Verfügbarkeit der Verso Plattform ist in den Grenzen des in Ziffer 2 geregelten Service Levels vertragsgemäß und deshalb nicht Gegenstand der Mängelhaftung.

Ansprüche aus Gewährleistung verjähren innerhalb eines Jahres.

In Bezug auf Implementierungsarbeiten, Schulungen und andere professionellen Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Verso Plattform wird Verso diese professionell und mit Sorgfalt ausführen und nach Versos Wahl mögliche Fehler bei diesen Dienstleistungen umgehend beheben oder die fehlerhaft erbrachte Dienstleistung wiederholen.

15. Eingeschränkte Haftung.

Verso (inklusive seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen) haftet nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz, soweit keine von Verso übernommene Garantie oder eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz eingreift oder eine Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder Kardinalpflichten vorliegt. Kardinalpflichten sind alle wesentlichen Pflichten, die für die Parteien erkennbar für die Erreichung des Vertragszwecks von Bedeutung sind. Bei einfach fahrlässiger Verletzung von Kardinal-pflichten ist die Haftung jedoch auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt (soweit nicht gleichzeitig eine Garantie eingreift oder eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz eingreift oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vorliegt).

Abweichend von § 536a Abs. 1 Var. 1 BGB haftet Verso nicht ver-schuldensunabhängig auf Schadensersatz wegen eines bei Vertrags-schluss vorhandenen Mangels.

In keinem Fall haftet Verso auf Schadensersatz mit Strafcharakter („punitive damages“).

Um durchsetzbar zu sein, müssen alle Schadensersatzansprüche innerhalb von drei Monaten ab dem Zeitpunkt geltend gemacht werden, zu dem der Kunde den Schaden festgestellt hat oder bei gebotener Sorgfalt hätte feststellen können. Diese Ausschlussfrist gilt nur in den Fällen, soweit die Haftung beschränkt oder ausge-schlossen ist.

16. Vertragsübernahme und Leistungen von Drittparteien.

Verso darf Subunternehmer einsetzen. Verso darf den Vertrag ganz oder teilweise an einen Dritten übertragen; in diesem Fall hat der Kunde bis 14 Tage nach Information über die geplante Vertragsüber-nahme das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und kostenfrei den aktuellen Stand seiner in der Verso Plattform verwalteten Informationen zu erhalten. Der Kunde kann den Vertrag nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Verso übertragen, die Verso nicht ohne angemessenen Grund verweigern wird. Der Ver-trag begründet keine Rechte zugunsten Dritter.

17. Vorübergehende Aussetzung.

Sollte der Kunde oder einer seiner Mitarbeiter oder eine sonstige Person, die für den Kunden handelt, gegen die Bestimmungen des Vertrags verstoßen oder Verso Grund zur Annahme haben, dass ein solcher Verstoß vorliegt, kann Verso die Bereitstellung der Verso Plattform vorübergehend aussetzen.

18. Kündigung aus wichtigem Grund.

Jede Vertragspartei kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn die andere Partei die Bestimmungen des Vertrags wesentlich verletzt und die Pflichtverletzung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt einer entsprechenden schriftlichen Mitteilung behoben hat.

19. Übergangsdienstleistungen.

Verso bietet dem Kunden seine Dienste nach Kündigung des Vertrags an, damit der Kunde seinen Inhalt an einen anderen Dienstleister übertragen kann. Der Kunde muss die Übergangsdienstleitungen jedoch vor Beendigung des Vertrags bestellen. Die hierfür geltenden Preise werden individuell je nach Projektumfang festgelegt. Sofern nichts anderes vereinbart oder durch anwendbares Recht gefordert ist, hat Verso das Recht, den in der Verso Plattform verbleibenden Inhalt des Kunden 60 Tage nach Beendigung des Vertrags zu vernichten.

20. Gesamte Vereinbarung und Änderungen.

Der Vertrag ent-hält die vollständige Einigung und ersetzt alle vorhergehenden Verpflichtungen zwischen den Vertragsparteien in Bezug auf die Bereitstellung der Verso Plattform. Änderungen des Vertrags, inklu-sive dieses Schriftformerfordernisses, bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

21. Kein Verzicht.

Setzt eine Partei eine Bestimmung des Ver-trags nicht durch, so stellt dies in keiner Weise eine aktuelle oder zukünftige Verzichtserklärung hinsichtlich dieser Bestimmung dar. Verzichtserklärungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

22. Höhere Gewalt.

Höhere Gewalt ist ein Ereignis, durch das die Leistungsfähigkeit der Verso Plattform oder damit verbundener Dienstleistungen oder die Erfüllung der Bestimmungen des Vertrags verhindert oder übermäßig erschwert werden; dazu zählen unter anderem Kriege, Aufstände, Naturkatastrophen, allgemeine Versor-gungsunterbrechungen bei Energieverteilung oder Telekommunika-tion, Feuer, Streiks, Embargos oder andere gleichermaßen erhebliche und unvorhergesehene Ereignisse, die unabhängig von den Parteien sind. Jede Vertragspartei hat das Recht, im Fall von höherer Gewalt, durch die diese Partei entweder direkt oder durch ihren Subunter-nehmer beeinträchtigt ist, ihre Verpflichtungen auszusetzen, ohne hierfür haftbar zu sein.

23. Salvatorische Klausel.

Falls eine der Bestimmungen des Vertrags unwirksam oder nicht durchsetzbar ist, so bleiben die übrigen Bestimmungen des Vertrags, soweit gesetzlich zulässig, vollständig wirksam und durchsetzbar. Die Parteien versuchen, durch nach Treu und Glauben geführte Verhandlungen die unwirksame(n) oder nicht durchsetzbaren Bestimmung(en) durch (eine) Bestim-mung(en) zu ersetzen, die den ursprünglichen Absichten der Ver-tragsparteien soweit wie möglich entspricht.

24. Rechtswahl und Schiedsklausel.

Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über dessen Gültigkeit ergeben, werden durch einen Einzelschiedsrichter nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsge-richtsbarkeit e.V. (DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtswe-ges endgültig entschieden. Der Schiedsort ist München. Die Schieds-sprache ist deutsch. Das in der Sache anwendbare Recht ist deutsches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts.